Winkler Kunststoffwerk AG | Spritzgiesstechnik

Gesamtlösungen in Kunststoff

AGB

Allgemeines

Die nachstehenden allgemeinen Lieferbedingungen haben für sämtliche Bestellungen bei der Winkler Kunststoffwerk AG Gültigkeit. Abweichungen und anders lautende Bedingungen des Bestellers haben nur Gültigkeit, sofern sie von der Winkler Kunststoffwerk AG ausdrücklich und schriftlich bestätigt worden sind.

Preis

Die Preise der Winkler Kunststoffwerk AG verstehen sich in CHF netto ab Werk CH-8360 Wallenwil, exklusiv Verpackung und MwSt. Sämtliche Nebenkosten wie Verpackung, Fracht, Qualitätsprotokoll, Versicherung, Steuern, Gebühren, Zölle, Bewilligungen, Beurkundungen, Akkreditivkosten usw. gehen zu Lasten des Bestellers. Wird eine Bestellung zu festen Preisen übernommen, so ist im Falle von ausserordentlichen Umständen, die nicht vorausgesehen werden konnten oder die nach den von den beiden Beteiligten angenommenen Voraussetzungen ausgeschlossen waren, und welche die Fertigstellung zu den verabredeten Bedingungen übermässig erschweren, die Winkler Kunststoffwerk AG berechtigt, angemessene Preiserhöhungen vorzunehmen. Solche Preiserhöhungen sind indessen detailliert zu begründen. Preisanpassungen zufolge veränderter Rohstoffpreise bleiben in jedem Fall vorbehalten.

Formen und Werkzeuge

Bei teilweiser Kostenbeteiligung an Formen und Werkzeuge der Winkler Kunststoffwerk AG ist der Kunde verpflichtet der prozentuale Anteil der Form- und Werkzeugkosten zurück zu zahlen, bevor ihm die Formen und Werkzeuge ausgehändigt werden. Sind die Form- und Werkzeugkosten ganz vom Kunden übernommen worden, ist er der Besitzer der Formen und Werkzeuge. Wir sind verpflichtet diese bei Verlangen auszuhändigen. Weiter verpflichten wir uns die Formen und Werkzeuge ausschliesslich für den betreffenden Kunden zu benützen, sowie zur sorgfältigen Behandlung und Aufbewahrung. Durch Gebrauch und Abnutzung entstehende Kosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Kunden. Falls innert 5 Jahren keine Nachbestellung erfolgt, so sind wir, ausgenommen besondere Vereinbarungen, berechtigt, über die Werkzeuge zu verfügen, bzw. diese zu vernichten.

Schutzrechte

Marken, Zeichnungen und Projekte bleiben unser Eigentum. Es ist nicht gestattet, diese ohne unsere ausdrückliche Genehmigung zu verwenden, zu reproduzieren oder Dritten weiterzugeben.

Lieferfrist

Wir sind bestrebt, angegebene Lieferfristen pünktlich einzuhalten. Unsere Lieferfristen setzen aber einen ungestörten Fertigungsablauf voraus und erfolgen ohne Gewähr. Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art wegen Überschreitung der Lieferfrist sind ausgeschlossen. Die Lieferfrist gemäss Offerte beginnt nach Auftragsbestätigung.

Lieferung

Die Gefahr geht spätestens in dem Zeitpunkt an den Käufer über, in dem die Ware unsere Produktion verlässt. Reklamationen über Beschädigungen, Verlust oder Verspätung während des Transportes sind an das Transportunternehmen zu richten. Ist das Transportunternehmen die Winkler Kunststoffwerk AG, können Reklamationen an sie gerichtet werden.

Verpackung

Verpackungen werden zu Selbstkostenpreisen verrechnet und können ohne ausdrückliche Vereinbarung weder zurückgenommen noch vergütet werden. Beim aushändigen von Paletten an den Kunden muss ein Austausch von gleichwertigem stattfinden. Ist dies nicht der Fall kann die Winkler Kunststoffwerk AG die Paletten zum handelsüblichen Preis in Rechnung stellen.

Zahlung

Wenn nicht besonders vereinbart, gelten die Zahlungsbedingungen „30 Tage netto". Nach Verzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen (üblicher Kontokorrentzinssatz der Grossbanken, plus 1%) und Mahnspesen, im Minimum CHF 5 pro Mahnung in Rechnung zu stellen. Nicht Einhalten unserer Zahlungsbedingungen entbindet uns von Lieferverpflichtungen, den Käufer aber nicht von seiner Abnahmepflicht.

Gewährleistung

Wenn eine vorgängige Überprüfung durch uns Mängel in der Herstellung oder Materialfehler zeigt, welche die Ware für die Zweckbestimmung ungeeignet machen, so wird die Ware nach unserer Wahl entweder gratis ersetzt, instand gesetzt, oder der Rechnungswert erstattet. Weitere Ansprüche anerkennen wir nicht. Die Genehmigung von Ausfallmustern durch den Besteller schliesst eine spätere Mängelrüge aus, sofern die gelieferten Fabrikate mit den genehmigten Ausfallmustern übereinstimmen.

Beanstandungen

Beanstandungen bezüglich Quantität oder Qualität der von uns gelieferten Ware können nur dann entgegengenommen werden, wenn sie innerhalb von 10 Tagen nach Ankunft der Sendung schriftlich erfolgen. Kleinere Differenzen betreffend Farbe bleiben vorbehalten, ebenso Mehr- und Minderlieferungen bis zu 10%. Waren dürfen nur mit unserer vorgängigen schriftlichen Zustimmung an uns zurückgesandt werden.

Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Beteiligten ist CH-8363 Bichelsee.

St. Winkler, Winkler Kunststoffwerke AG, 18.12.2005

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